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TWS Tiefbau Magdeburg
Berliner Chaussee 106 - 112
39112 Magdeburg |
Telefon: 0391 / 8 18 00 16
Fax: 0391 / 8 18 00 20
Kontaktseite:
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der TWS Spedition und
TWS Tiefbau
Allgemeine Mietbedingungen HIER
Besondere Bedingungen für die Gestellung von
Baumaschinen- und Bedienpersonal
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Mit der
Gestellung von Bedienungspersonal werden keine
arbeitsvertraglichen Beziehungen zwischen dem Mieter und unserem
Personal begründet.
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Die
Abrechnung erfolgt nach Stunden. Der Mindestabrechnungszeitraum
beträgt 8 Stunden. Der Einsatz erfolgt nur tageweise.Unsere
Mitarbeiter arbeiten mit einer Schichtzeit von 8 Stunden. Überstunden,
Samstags-, Sonntags-, Feiertags-, und Nachtarbeit sind von ihrer
Leistung mit uns abzustimmen und gesondert zu vergüten. Anfahrts-
und Abfahrtszeiten gelten als Arbeitszeit.
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Unsere
Mitarbeiter sind generell in der Lage, das mietete Gerät
ordnungsgemäß zu bedienen. Von der Eignung des Mitarbeiters für
den konkreten Einsatz hat sich der Mieter selbst zu überzeugen.
Etwaige Beanstandungen sind uns innerhalb des ersten Tages der
Mietzeit mitzuteilen. Bei berechtigter Beanstandung kann der
Mieter den Austausch des Mitarbeiters verlangen und gff. nach
fruchtlosem Ablauf einer schriftlich zu setzenden Nachfrist von 3
Tagen vom Vertrag zurücktreten. Weitergehende Ansprüche hat der
Mieter nicht. Verletzt
der Mieter seine Prüfungs- oder Rügepflicht, stehen ihm
keinerlei Ansprüche gegen uns zu.
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Unsere
Mitarbeiter sind von Beginn ihres Einsatzes vom Mieter über die
geltenden Unfallsverhütungs- und Arbeitsschutzvorschriften zu
unterrichten. Der Mieter informiert uns bei Anmietung des Gerätes
über eine eventuell erforderliche Arbeitsschutzausrüstung und überwacht
in eigener Verantwortlichkeit deren Einsatz. Sofern unser
Mitarbeiter bei seiner Tätigkeit chemischen, physikalischen und
biologischen Einwirkungen ausgesetzt ist oder eine gefährdende Tätigkeit
im Sinne der Unfallsverhütungsvorschriften auszuführen hat, sind
wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und unseren
Mitarbeitern sofort von der Baustelle abzuziehen. Arbeitsunfälle
sind uns, der für unsere Mitarbeiter zuständigen
Berufsgenossenschaft sofort anzuzeigen.
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Der
Mieter hat vor Abschluss des Mietvertrages über etwaige besondere
Umstände bzw. Risiken (z.B. Leitungsverläufe) in Kenntnis zu
setzen. treten während des Einsatzes unserer Geräte nicht
bekannt gemacht Risiken auf, sind wir berechtigt vom Vertrag zurückzutreten
und unsere Mitarbeiter von der Baustelle sofort abzuziehen.
Ersatzansprüche des Mieters sind ausgeschlossen.
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Für
den Fall unseres Rücktritts gem. Ziffer 4 und 5 bleibt unser Vergütungsanspruch
im Rahmen der Personalgestellung für die vereinbarte Überlassungsdauer
unberührt, es sei denn, wir können den betreffenden Mitarbeiter
anderweitig einsetzen. Das
Vertragsverhältnis hinsichtlich des vermieteten Gerätes bleibt
unberührt. Erleidet unser Mitarbeiter aufgrund der nicht bekannt
gemachten Umstände Sach- oder Körperschäden, haftet ihm dafür
der Mieter. Uns hat er von Ansprüchen unserer Mitarbeiter
freizustellen, wird unser Gerät beschädigt, haftet der Mieter
ebenfalls.
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Unser
Mitarbeiter ist berechtigt, die Einrichtung des Mieters zu nutzen.
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Fällt
der Mitarbeiter von Beginn oder während seiner Tätigkeit aus Gründen
aus, die wir nicht vertreten haben, sind wir zur Gestellung eines
Ersatzmannes nicht verpflichtet. Dies
gilt auch für fälle höherer Gewalt und bei Arbeitskampfmaßnahmen.
Dem Mieter
stehen dann keine Ersatzansprüche zu, auch nicht insoweit, als er
durch etwaige Verzögerungen einen Schaden erleidet.
Wir haften nicht für Sach-, Personen- und Vermögungsschäden,
die bei oder anlässlich der Tätigkeit unserer Mitarbeiter dem
Mieter oder Dritten entstehen, es sei denn, der Mieter weist uns
Verschulden bei der Auswahl des gestellten Mitarbeiters nach.
Sollten wir insoweit fahrlässig unsere Pflicht verletzt haben,
ist die Ersatzpflicht für Sach- und Personenschäden auf die
Deckungssumme unserer Haftpflichtversicherung beschränkt. Für auftretende Schäden am Gerät des Mieters wird durch uns
ebenfalls keine Haftung übernommen. Unsere Mitarbeiter haften
persönlich nur, soweit ein etwaiger Schaden auf Vorsatz oder
grober Fahrlässigkeit beruht.
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